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   LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07 SB PKH   

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https://dejure.org/2007,28911
LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07 SB PKH (https://dejure.org/2007,28911)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.07.2007 - L 18 B 412/07 SB PKH (https://dejure.org/2007,28911)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - L 18 B 412/07 SB PKH (https://dejure.org/2007,28911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelteten und Unbemittelteten bei der Rechtsschutzverwirklichung; Anspruch auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Schwerbehindertenstreitsache; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 04.08.2006 - L 15 B 507/06

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe- abweisenden Beschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Es hat die Beiordnung eines Bevollmächtigten nicht für erforderlich gehalten, da nach der Rechtsprechung des Bayer. Landessozialgerichts (Entscheidung vom 04.08.2006, L 15 B 507/06 SB PKH) die Beiordnung eines Rechtsanwalts in Angelegenheiten der §§ 2 und 69 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) grundsätzlich nicht erforderlich sei.

    Soweit sich das SG in der Begründung des Beschlusses auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts vom 04.08.2006 (Az: L 15 B 507/06 SB PKH) beziehe, sei nicht dargetan, dass das dortige Verfahren mit dem vorliegenden Rechtsstreit auch nur annähernd - mindestens vom Sachverhalt her - vergleichbar sei.

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Diese Rechtsprechung des 15. Senats hält sich nicht an die Vorgaben des BVerfG in den Beschlüssen vom 18.12.2001, Az: 1 BvR 391/01, Breithaupt 2002, 486 bis 488 und 30.08.2006, Az: 1 BvR 955/06, NVwZ-RR 2007, 352 bis 353. Das BVerfG hält in diesen Beschlüssen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes r e g e l m ä ß i g für geboten, wenn in Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht - insbesondere wegen Leiden und Beeinträchtigungen einer Prozesspartei auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Dort wird unter Ziffer 2 und Verweisung auf BVerfG, 1997-02-17, 1 BvR 1440/96, NJW 1997, 2103 ausgeführt, dass ein pauschales Abstellen auf den prozessualen Amtsermittlungsgrundsatz in sozialgerichtlichen Verfahren (SGG § 103) bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmales der "Erforderlichkeit" der Anwaltsbeiordnung (SGG § 73a iVm ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1 Alt 1) gegen die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes verstößt, zumal die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht.
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Diese Rechtsprechung des 15. Senats hält sich nicht an die Vorgaben des BVerfG in den Beschlüssen vom 18.12.2001, Az: 1 BvR 391/01, Breithaupt 2002, 486 bis 488 und 30.08.2006, Az: 1 BvR 955/06, NVwZ-RR 2007, 352 bis 353. Das BVerfG hält in diesen Beschlüssen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes r e g e l m ä ß i g für geboten, wenn in Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht - insbesondere wegen Leiden und Beeinträchtigungen einer Prozesspartei auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine w e i t g e h e n d e Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (so BVerfGE 81, 347, 356 mwN).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht kann somit vorliegen, wenn es erforderlich erscheint, Gutachten einzuholen (Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer aaO unter Verweisung auf BVerfG NJW 03, 2976 mwN; Beschluss BayLSG vom 06.07.1987 - L 5 B 55/87.Ar und vom 22.03.1989 - L 5 B 305/88.Ar).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten sollen Gelegenheit haben, sich zu dem für die Beurteilung des Gerichts in Betracht kommenden Sachverhalt vor der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 7, 53, 57 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 15 B 51/06

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem gerichtskostenfreien Verfahren;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Wenn schon die Sachverhaltsermittlung von Amts wegen im sozialgerichtlichen Verfahren das Ungleichgewicht zwischen rechts- und sachkundig vertretenen Sozialleistungsträgern und der anderen Prozesspartei nicht auszugleichen vermag (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2006 Az: L 15 B 51/06 SO PKH, juris-Recherche), kann § 2 Abs. 2 SGB I hierzu ebenfalls nichts beizutragen.
  • LSG Bayern, 22.03.1989 - L 5 B 305/88

    Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten; Hinreichend; Bewilligung; Aufklärung;

    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht kann somit vorliegen, wenn es erforderlich erscheint, Gutachten einzuholen (Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer aaO unter Verweisung auf BVerfG NJW 03, 2976 mwN; Beschluss BayLSG vom 06.07.1987 - L 5 B 55/87.Ar und vom 22.03.1989 - L 5 B 305/88.Ar).
  • LSG Bayern, 18.02.1999 - L 18 B 141/98
    Auszug aus LSG Bayern, 18.07.2007 - L 18 B 412/07
    Der erkennende Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 18.02.1999 Az: L 18 B 141/98 SB PKH, Breith 1999, 807 - 809 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (vgl Beschluss vom 18.12.2001, Breith 2002, 486 - 488) nicht mehr fest.
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